Handelsregister · VR 31017
Chronologischer Auszug
FIGHT Global Human Trafficking e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) FIGHT Global Human Trafficking e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum An- und Verkauf sowie zur Belastung von Grundbesitz und zur Aufnahme von Darlehen ab 1000 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Schatzmeister: 1. Bieker, Markus, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 2. Bociek, Marta, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 3. Junghans, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin erste Vorsitzende: 4. Moukouli, Virginia, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 5. Prof. Dr. Nowak, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 25.10.2011 | a) 16.11.2011 Loest b) Satzung Bl. 6-10 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Selbstlosigleit), § 3 (Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 23.05.2012 Herrmann b) Beschluss Bl. 21 - 22, 34, (Bl. 24 - 28) | ||
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum An- und Verkauf sowie zur Belastung von Grundbesitz und zur Aufnahme von Darlehen ab 1000 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) 31.08.2012 Herrmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.