Handelsregister · VR 31017

Chronologischer Auszug

FIGHT Global Human Trafficking e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FIGHT Global Human Trafficking e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum An- und
Verkauf sowie zur Belastung von Grundbesitz und zur
Aufnahme von Darlehen ab 1000 € die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Schatzmeister:

1.
Bieker, Markus, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

2.
Bociek, Marta, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

3.
Junghans, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

erste Vorsitzende:

4.
Moukouli, Virginia, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

5.
Prof. Dr. Nowak, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 25.10.2011
a)
16.11.2011
Loest
b)
Satzung Bl. 6-10
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2012 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Selbstlosigleit), § 3 (Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
23.05.2012
Herrmann
b)
Beschluss Bl. 21
- 22, 34, (Bl. 24
- 28)
3a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schatzmeister und zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum An- und
Verkauf sowie zur Belastung von Grundbesitz und zur
Aufnahme von Darlehen ab 1000 € die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
31.08.2012
Herrmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.