Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder , unter ihnen der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende Vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500 Euro bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines Beschlusses des Vorstandes (zum erweiterten Vorstand gehört hierbei neben dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart auch der Protokollführer).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jutta Ganske
Damme
Vorstand
Friedrich Schnuck-Schroer
Neuenkirchen
Vorstand
Susanne Wiese
Stemwede
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 08.06.2009 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.08.2009 geändert.
Freitext
SatzungBl. 31 ff d.A
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