Handelsregister · HRB 35542

Chronologischer Auszug

FFP Entertainment GMBH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FFP Entertainment GMBH

b)
Köln

c)
die Herstellung von Fernsehfilmen aller Art.
Weiterhin werden alle Qualifikationen, die
zu deren Herstellung benötigt werden,
angeboten.
391.800,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Smeaton, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.03.1980, mehrfach geändert

b)
Durch Gesellschaftsbeschluss vom 24.04.2001 ist der Sitz von
München nach Köln verlegt und der Gesellschaftsvertrag in
Ziffer 1.2. entsprechend geändert.
a)
02.07.2001
Bergmann

b)
Beschluss Bl. 14 ff. Sdb.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bonner Str. 323, 50968 Köln
a)
11.06.2010
Schwering
3a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.

b)
Numehr bestellt als:
Liquidator:
Smeaton, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
01.12.2010
Kutz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.