Handelsregister · VR 15616

Chronologischer Auszug

FFC Nordpol e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freizeit-Fußballclub-Nordpol

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten
Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Wölfer, Thomas, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Pallasch, Simon, Berlin

erster Kassierer:

3.
Schulze, Andreas, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 21.02.1994. Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung
vom 18.12.1994.
a)
16.10.2006
Pacholke
b)
Satzung Bl.
11-15
Beschluss Bl.
4-5, 16-17

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
FFC Nordpol e. V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassierer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:

1. Wölfer, Thomas

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

2. Pallasch, Simon

Nicht mehr erster Kassierer:

3. Schulze, Andreas

erster Vorsitzender:

4.
Beeck, Michael, *XX.XX.XXXX, Hohen Neuendorf

zweiter Vorsitzender:
5.
Erbe, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassierer:

6.
Klein, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
12.12.2016
Röling
b)
Satzung Bl.
67-69
Beschluss Bl. 57

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.