Handelsregister · VR 1670

Chronologischer Auszug

Feuerwehrverein Simmern · Amtsgericht Bad Kreuznach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Feuerwehrverein Simmern

b)
Simmern
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen
vertritt allein.

b)
Vorsitzender:
Alt, Karl-Willi, Gerätewart, Simmern
Stellvertretender Vorsitzender:
Johann, Willi, Fernmeldehauptsekretär, Michelbach
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 17.03.1993 zuletzt geändert am 14.04.1993
a)
02.05.2006
Hau

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.11.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.05.2006.
2b)
Nunmehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Imig, Andreas, Simmern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Johann, Willi, Fernmeldehauptsekretär, Michelbach
a)
30.06.2011
Schneider

b)
Fall 2
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe)
und § 8 (Der Vereinsvorstand) beschlossen.
a)
08.12.2015
Bretz

b)
Satzung Blatt 94-101 der Akten
4b)
Vorsitzender:
Faust, Alexander, Riegenroth, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Korbion, Kevin Peter, Simmern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Alt, Karl-Willi, Gerätewart, Simmern
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Imig, Andreas, Simmern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe),
§ 7 (Einberufung und Aufgaben der Mitgliederversammlung) und § 8 (Der Vereinsvorstand)
beschlossen.
a)
09.01.2020
Theißen

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.