Handelsregister · VR 350578
Chronologischer Auszug
"Feuerwehrverein Seeba e. V." · Amtsgericht Meiningen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Feuerwehrverein Seeba e. V." b) Rhönblick | a) Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten gemeinsam. Die Vertretungsregelung des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt eingeschränkt: Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 100,00 DEM sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. b) Vorsitzender: Morgenstern, Roland, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Neiß, Holger, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Abt, Isabelle, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Treuner, Hans-Jürgen, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Hack, Falko, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Krannich, Werner, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Uloth, Thomas, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 22.07.1999. | a) 24.11.2014 Grimm b) Tag der ersten Eintragung: 13.12.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6-10 SB |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder; darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten gemeinsam. Die Vertretungsregelung des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 100,00 € für den Verein nur verbindlich sind, wenn der Vorstand zugestimmt hat. | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2023 hat die Änderung der § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck), § 6 (Mitgliedsbeiträge/Finanzierung), § 9 (Zuständigkeit des Vorstandes), § 14 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 24.11.2023 Hofmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.