Handelsregister · VR 350578

Chronologischer Auszug

"Feuerwehrverein Seeba e. V." · Amtsgericht Meiningen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Feuerwehrverein Seeba e. V."

b)
Rhönblick
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende
oder der Stellvertreter, vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsregelung des Vorstandes ist mit Wirkung
gegenüber Dritten wie folgt eingeschränkt:
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 100,00 DEM
sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand
zugestimmt hat.

b)
Vorsitzender:
Morgenstern, Roland, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX

stellvertretender Vorsitzender:
Neiß, Holger, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX

Kassenwart:
Abt, Isabelle, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX

Schriftführer:
Treuner, Hans-Jürgen, Rhönblick OT Seeba,
*XX.XX.XXXX

Beisitzer:
Hack, Falko, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX

Beisitzer:
Krannich, Werner, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX

Beisitzer:
Uloth, Thomas, Rhönblick OT Seeba, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 22.07.1999.
a)
24.11.2014
Grimm

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.12.1999.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Bl. 6-10 SB
2a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder; darunter der
Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten
gemeinsam.
Die Vertretungsregelung des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 100,00 € für den
Verein nur verbindlich sind, wenn der Vorstand
zugestimmt hat.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2023 hat die Änderung der § 1 (Name, Sitz,
Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck), § 6 (Mitgliedsbeiträge/Finanzierung), § 9 (Zuständigkeit
des Vorstandes), § 14 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
24.11.2023
Hofmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.