Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.01.2001
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Sterbekasse), § 6 (Mittel des Vereins), § 10 (Kassenprüfer) und § 11 (Jugendfeuerwehren) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.09.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.08.2006.
Vorststand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertr. Vorsitzernde, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird durch den 1. oder 2. Vorsitzenden allein oder den Kassenwart und den Schriftführer gemeinsam vertreten.
Änderungsbeschluss Blatt 59-61 der Akten
Spalte 3a von Amts wegen ergänzt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.