Handelsregister · VR 6265
Chronologischer Auszug
Feuerwehrverein Gräbendorf e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Feuerwehrverein Gräbendorf e.V. b) Heidesee OT Gräbendorf | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) 1. Vorsitzender: 1. Drukiewicz, Olaf, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Gräbendorf 2. Vorsitzender: 2. Huschke, Astrid Erna, geb. Mumme, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Gräbendorf Schatzmeister: 3. Pfeifer, Dennis, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Gussow | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 27.09.2019, 28.02.2020 | a) 31.03.2020 Perl |
| 2 | b) Nicht mehr Schatzmeister: 3. Pfeifer, Dennis Schatzmeisterin: 4. Pfeifer, Angelika, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Gussow | a) 27.07.2022 Barig | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: 2. Huschke, Astrid Erna, geb. Mumme 1. Vorsitzender: 5. Geipel, Daniel, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Gräbendorf Änderung zu Nr. 1: 2. Vorsitzender: Drukiewicz, Olaf, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Gräbendorf | a) 05.08.2024 Barig | ||
| 4 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, das den Verein mit mehr als 1.000,00 EUR belastet, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, das den Verein mit mehr als 2.000,00 EUR belastet, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) 19.09.2024 Barig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.