Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.03.1994 zuletzt geändert am 23.02.2002
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 11 Abs. 4 beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.02.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Änderungsbeschluss Blatt 23 d. A.
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, zwei Beisitzern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als fünfhundert Euro belasten, ist sowohl der erste Vorsitzende als auch der zweite Vorsitzende bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als fünftausend Euro belasten, braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversamlung erforderlich ist.
Vertretungsregelung von Amts wegen nachgetragen am
Fall 7
Fall 9
Fall 10 Satzung Bl. 121 f.
Fall 11
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.