Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem stellvertretenden Kassierer, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer. Jedes Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Jedes Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist berechtigt, Ausgaben im Sinne des Vereins und zur Erfüllung des Vereinszwecks bis zu einer Höhe von max. EUR 1.000,00 (in Worten: eintausend Euro) eigenverantwortlich zu tätigen. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist gemeinsam berechtigt, Ausgaben im Sinne des Vereins und zur Erfüllung des Vereinszwecks bis zu einer Höhe von max. EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro) zu tätigen. Alle Ausgaben, die den Betrag von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro) überschreiten, sind vom Gesamtvorstand (bestehend aus dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB und bis zu 3 Beisitzern) zu beschließen. Bei Verträgen oder Vereinbarungen mit einer Laufzeit von 3 Jahren oder mehr ist vor Unterzeichnung ein Mehrheitsbeschluss im Gesamtvorstand (bestehend aus dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB und bis zum 3 Beisitzern) herbeizuführen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Guido Vorderbrüggen
Verl
Vorstand
Jörg Springensguth
Verl
Vorstand
Robin Thiesbrummel
Verl
Vorstand
Nino Costantino
Verl
Vorstand
Marcel Busche
Verl
Vorstand
Andre Schulte
Verl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 08.06.2011 und geändert am 29.08.2011.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.