Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 300,00 EUR im Monat - maximal 3600,00 EUR pro Jahr, bedürfen zur Wirksamkeit der Einwilligung des Vorstandes. Eine einmalige Kreditaufnahme von bis zu 20.000 EUR bedarf keiner Einwilligung der Mitgliederversammlung und kann durch den Vorstand beschlossen werden. Für eine weitere Kreditaufnahme oder ein Darlehn von mehr als 20.000,00 EUR sowie für den Ankauf von Grundstücken und Gebäuden ist in jedem Fall die Genehmigung der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Merhheit der erschienenen Mitglieder notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mathias Müller
Sinn
Vorstand
Maurice Stroh
Greifenstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1 Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden
Blatt 17 ff Sonderband
Blatt 39 ff Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 12.03.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 7, 10, 14, 15 und 18 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10,13,15 sowie die Einfügung eines weiteren § (Kassenprüfung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.