Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenverwalter, dem stellvertretenden Kassenverwalter, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Jugendfeuerwehrwart und mindestens drei Beisitzern.
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein alleine, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils zu zweit.
Fall 1
Satzung Blatt 8-12 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 23.02.2024.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.