Handelsregister · VR 641110
Historischer Auszug
Feuerwehr-Förderverein Burgrieden e.V. · Amtsgericht Ulm
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Biberach
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
a)
Feuerwehr-Förderverein
Burgrieden
e.V.
b)
Burgrieden
RS
121
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
a)
b)
Der
Verein
wird
durch
den
Vorsitzenden,
den
stellvertretenden
Vorsitzenden
und
den
Kassierer
vertreten.
Achim
Humm,
geb.
am
27.04.1974,
Burgrieden
-
Vorsitzender
-
Markus
Götz,
geb.
am
01.08.1967,
Burgrieden
-
stellvertretender
Vorsitzender
-
Stefan
Karremann,
geb.
am
16.05.1979,
Burgrieden
-
Kassierer
-
a)
Eingetragener
Verein.
Die
Satzung
ist
errichtet
am
06.07.2009
und
wurde
geändert
am
21.09.2009.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
22.09.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Ulm
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Biberach
an
der
Riß
wurde
die
Kennziffer
64
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
a)
Den
6.
November
2009
[ru
b)
Anmeldung
Bl.
2-3
.d.
A.,
Satzung
Bl.
7-13,
15-21
d.
A.
}
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht:
giperart
Vereinsregister
gtatt_A/
Nu
Nu
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.