Handelsregister · VR 14158
Chronologischer Auszug
Festplatte - Verein für schulergänzende Bildung · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Festplatte - Verein für schulergänzende Bildung b) Frankfurt am Main | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei folgenden Rechtsgeschäften vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam: a)Bankgeschäfte b)Einstellung und Entlassung c)Vertragliche Verpflichtungen mit einer Laufzeit von länger als 6 Monaten d)Grundstücksgeschäfte b) Vorstand: Reisgies, Rocio, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Vorstand: Böcker, Barbara, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 16.10.2008. | a) 25.03.2009 Dittberner b) Satzung Blatt 11 - 15 Sonderband |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei folgenden Rechtsgeschäften vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam: a) Bankgeschäfte b) Einstellung und Entlassung c) Vertragliche Verpflichtungen mit einer Laufzeit von länger als 6 Monaten d) Grundstücksgeschäfte. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 24.03.2011 Schuster b) Fall 2 Satzung Blatt 21-25 Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.