Handelsregister · VR 20923
Chronologischer Auszug
Festkomitee Vettelschosser Karneval e.V. · Amtsgericht Montabaur
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Festkomitee Vettelschosser Karneval e.V. b) Vettelschoß | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.oder 2. Vorsitzende oder der 1. Schatzmeister, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Recht) sowie zu allen Rechtsgeschäften bzw. einseitigen Verfügungen und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5000,- € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Limbach, Josef, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Sprenger, Hiltrud, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Sprenger, Klaus, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX 1. Schatzmeister: Kretz, Peter, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX 2. Schatzmeister: Limbach, Elke, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Macht, Günter, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 21.1.14, mit Änderung durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.1.14. | a) 11.02.2014 Weber |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 16.05.2014 Timme | ||
| 3 | a) Aus technischen Gründen neu vorgetragen: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.oder 2. Vorsitzende oder der 1. Schatzmeister, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Recht) sowie zu allen Rechtsgeschäften bzw. einseitigen Verfügungen und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5000,- € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Aus technischen Gründen neu vorgetragen: Die Satzung ist errichtet am 21.01.2014 mit Änderung durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.01.2014. | a) 20.05.2014 Timme | |
| 4 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Sprenger, Klaus, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX Neu gewählt Geschäftsführer: Eulenbach, Markus, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX | a) 17.10.2016 Linder | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Berufung von Mitgliederversammlungen) beschlossen. | a) 08.02.2018 Linder b) Satzung Bl 115 - 124 d.A. | ||
| 6 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Eulenbach, Markus, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX Neu gewählt Geschäftsführer: Weißenfels, Frank, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2020 Moog | ||
| 7 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Sprenger, Hiltrud, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzende: Frank, Melanie, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX | a) 08.01.2023 Steinmetz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.