Handelsregister · HRB 104166

Chronologischer Auszug

FESO Elektro UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FESO Elektro UG (haftungsbeschränkt)

b)
Franfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Buchwaldstraße 32, 60385 Frankfurt am
Main

c)
der Handel mit Elektroartikeln, deren
Montage und Verarbeitung.
800,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Solzer, Sebastian, Hattersheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2015
a)
15.01.2016
Weber

b)
Fall 1
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
c/o Sebastian Solzer, Eichfeldstraße 14,
61389 Schmitten
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.

b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Solzer, Sebastian, Schmitten, *XX.XX.XXXX
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
13.03.2020
Weber

b)
Fall 2
3b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt
am Main (Az. 810 IN 1663/19 F) vom 25.06.2020 ist die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.

Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt
am Main (Az. 810 IN 405/20 F) vom 25.06.2020 ist die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.
a)
05.08.2020
Weber

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.