Handelsregister · HRB 11028

Registerinformationen

Feser und König Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Feser und König Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Schwabach
Geschäftsanschrift
Limbacher Straße 26, 91126 Schwabach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11028
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
25.07.2018
Abrufstand
07.02.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Übernahme der Geschäftsführung der "Maass & König GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Büchenbach".

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Uwe Feser

Schwabach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 12.03.1992 zuletzt geändert am 16.05.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2000 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 12 (Beteiligungsverhältnis) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Herabsetzung des Stammkapitals um 564,60 EUR und sodann die Erhöhung um 1.000,-- EUR sowie die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.06.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 64 So.
  • Eintragung laufende Nr. 5 Sp. 6 a) bzgl. der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2000 von Amts wegen nachgeholt!

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.