Die Gewinnung und qualitätsgerechte Aufbereitung von Grund- und Oberflächenwasser zu Trinkwasser und die Überleitung des Trinkwassers mittels Fernleitungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die mit der Wasserversorgung unmittelbar und mittelbar zusammenhängen und die der Förderung des vorgenannten Gegenstandes dienen. Belange des Umweltschutzes sind zu berücksichtigen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jan Wollenberg
Leipzig
Geschäftsführer(in)
Dirk Brinschwitz
Torgau
Prokurist(in)
Marika Felscher
Mockrehna
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.05.1990 zuletzt geändert am 25.02.1994
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2003 hat die Änderung des § § 14 (Geschäftsführung und Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Umwandlung und Realspaltung des VEB Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz (Umwandlungsverordnung vom 01. März 1990 GBl Nr. 14/90) ehemals volkseigenes Register 110-13-522.
Durch Bescheid vom 25.01.2016 wurde das Stammkapital auf 127.822.970,00 EUR festgestellt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.06.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 1 Sp. 2a (Schreibfehler bei Umschreibung des Registerblattes auf EDV). Von Amts wegen eingetragen.
Bescheid des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Sitz Cottbus vom 25.01.2016, Az VZOG - FEO (2) - VZ 11; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.2018, Az. BVerwG 10 C 10.17 VG 29 K 67.16
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.