Der Betrieb von Heizkraftwerken sowie Fernheizwerken mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung an Dritte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Tim Czarnetzki
Bremerhaven
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Olaf Nehring
Bremerhaven
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
024
Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: - die Alphatherm Heizwerke Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremerhaven (AG Bremerhaven, HRB 2612) Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die EBAG Energie Bremen Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 5097 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Protherm GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen HRB 3388 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
022
Die Grundstücksverwaltungsgesellschaft - Weser - mit beschränkter Haftung GVW in Bremerhaven hat durch Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 10.08.1996 ihren Betrieb Heizwerke von ihrem Vermögen abgespalten und als Gesamtheit auf diese Gesellschaft (übernehmende Gesellschaft) übertragen. Die Gesellschafter beider Gesellschaften haben dem Vertrag durch die Beschlüsse vom 10.08.1996 zugestimmt. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 05.11.1996 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.