Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.1997 ist die Firma Fernseh-Brück GmbH (Amtsgericht Lübeck, HRB 2371 HL) als übertragende Gesellschaft durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.08.1997 verschmolzen mit der Einzelfirma Fernseh-Brück Reiner Brück durch Übernahme des Vermögens der Gesellschaft als Ganzes unter Ausschluss der Abwicklung.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.