Handelsregister · HRB 16887

Chronologischer Auszug

FERNGAL Schweißtechnik GmbH · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FERNGAL Schweißtechnik GmbH

b)
Bitterfeld-Wolfen
Geschäftsanschrift:
Liebigstraße 1 / Ecke Werkstattstraße,
06766 Bitterfeld-Wolfen

c)
Die Durchführung von Schweißarbeiten
sowie die Ausbildung von Schweißern.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Fernandes, José, Berlin, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2008.

Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2011 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Leipzig, Amtsgericht Leipzig
HRB 24259) der Satzung beschlossen.
a)
04.07.2011
König
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des
Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 15.02.2012 (AZ: 2 IN
41/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
20.02.2012
Blankenfeld
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, daß
Verfügungen der Schulnderin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 20.02.2012
(AZ, 2 IN 41/12) aufgehoben worden.
a)
28.02.2012
Blankenfeld

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.