Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Grundstücksverträge sind von einem weiteren Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 4 - 9 Sonderband
Fall 2
Fall 4
Anmeldung Blatt 21 - 22 Sonderband
Beschluss Blatt 33 - 39 Sonderband
Satzung Blatt 23 - 27 Sonderband
Fall 5
Anmeldung Blatt 47 Sonderband
Fall 7
Protokoll SÄ Bl. 83-86
Satzung
Satzung vom 19.02.1965 zuletzt geändert am 09.07.2003
Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2011 hat die Änderung der Satzung in den § 1 (Name und Sitz), § 2 (Aufgaben), § 3 (Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand) sowie § 13 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Satzungsänderung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.