die Übernahme und der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an im Ausland ansässigen Gesellschaften der Ferdinand Gross-Gruppe
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Hilgers
Regensburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Thomas Erb
Dettenhausen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 um 495,00 EUR erhöht, und sodann durch einen weiteren Beschluss vom gleichen Tag um weitere 5,00 EUR erhöht.
Unternehmensvertrag
Mit der "Ferdinand Gross GmbH & Co. KG", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 221054) wurde am 17.11.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 21.10.2016 und 17.11.2016 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ferdinand Gross Holding GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225959) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.