Handelsregister · HRA 3591 FL
Chronologischer Auszug
Fenster und Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Inhaber Benjamin Komnik · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fenster und Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. b) Flensburg | b) Inhaber: 1. Hansen, Hans H., Tischlermeister, Wees | a) Einzelunternehmen | a) 04.08.2005 Kroog b) Tag der ersten Eintragung 11.08.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Kauslundhof 3, 24943 Flensburg | a) 14.01.2014 Thomsen b) Von Amts wegen eingetragen. | |||
| 3 | a) Fenster und Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Inhaber Benjamin Komnik | b) Nicht mehr Inhaber: 1. Hansen, Hans H. Inhaber: 2. Komnik, Benjamin, *XX.XX.XXXX, Flensburg | a) Geschäft und Firma sind auf Benjamin Komnik übergegangen. Die Firma ist geändert. b) Die Haftung für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers und der Übergang der im Betriebe begründeten Forderungen sind beim Erwerb des Geschäfts ausgeschlossen worden. | a) 02.05.2016 Gehlhaar | |
| 4 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg am 01.03.2023 (AZ: 56 IN 182/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. | a) 03.03.2023 Thomsen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.