Handelsregister · HRB 748664

Chronologischer Auszug

Fenslein Waleri GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
future-live-AD GmbH

b)
Tuttlingen
Geschäftsanschrift:
Untere Vorstadt 12, 78532 Tuttlingen

c)
Die Konzeption, die Produktion, der Betrieb
und der Vertrieb von ortsfesten und mobilen
Werbeanlagen, der Erwerb, die Verwaltung,
die Veräußerung und Errichtung von
Immobilien.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Fenslein, Waleri, Tuttlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Beigel, Vitali, Künzelsau, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2014.
a)
22.04.2014
Frankenberger
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Beigel, Vitali, Künzelsau, *XX.XX.XXXX
a)
20.05.2015
Kozak
3c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Vermittlung von Versicherungen,
Finanzdienstleistungen, Edelmetallen und
der Import und Export, soweit diese
Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig im Sinne
von § 32 KWG sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1
(Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
18.01.2024
Wilhelm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.