Handelsregister · HRB 8723

Registerinformationen

Fehr - Knettenbrech IndustrieService Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fehr - Knettenbrech IndustrieService Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Nauheim
Geschäftsanschrift
Hohe Straße 22, 61231 Bad Nauheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8723
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
27.06.2024
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Fehr - Knettenbrech IndustrieService GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Nauheim, welche Entsorgungsdienstleistungen aller Art, Kraftwerksdienstleistungen, Industriereinigung, Sonderabfallentsorgung (gefährliche Abfälle), Fett- und Ölabscheiderentsorgung, Kanalreinigung, Gefahrguttransporte, Gruben- und Sandfangentleerung, Abfallberatung sowie alle hiermit verbundenen Dienstleistungen zum Gegenstand hat.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Marc Braun

Meppen

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Konstantin von dem Knesebeck

Bad Oeynhausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Stefan Krauß

Solms

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2017

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.