Handelsregister · HRB 132565
Chronologischer Auszug
Fe GRA tec - Fahrzeugpflege, Lack- & Dellenprofis UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Fe GRA tec - Fahrzeugpflege, Lack- & Dellenprofis UG (haftungsbeschränkt) b) Berlin Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 10, 13127 Berlin c) Fahrzeugaufbereitungen, Lackreparaturen, Dellenentfernung, Polster- und Glasreparaturen sowie sonst. Smart Repair bei Kraftfahrzeugen | 1.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Feltz, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 08.02.2011 | a) 01.03.2011 Dr. Gradl | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 30.12.2013 (AZ: 36f IN 3575/13) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 07.01.2014 Schröder | ||||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 25.03.2014 (AZ: 36f IN 3575/13) aufgehoben. | a) 18.08.2015 Junne |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.