Der Handel mit sowie die Herstellung von Nadelvlies-Bodenbelägen bzw. von Nadelvlies für sonstige Zwecke. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Geschäftsbereich beteiligen oder sich mit solchen Unternehmen zusammenschließen oder solche finanzieren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephan Naacke
Ludwigsburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.01.1979 zuletzt geändert am 16.12.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere der Gegenstand des Unternehmens geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,Sitz,Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.12.2006.
Tag der ersten Eintragung: 21.02.1979
Beschluss AS. 371 ff. Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.12.2024 (70 IN 929/24) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 70 IN 929/24) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Eigenverwaltung durch den Schuldner ist angeordnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.