Handelsregister · VR 10202

Chronologischer Auszug

FC Seibelsdorf 1921 e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
F.C. Seibelsdorf 1921 eingetragener Verein

b)
Seibelsdorf - Markt Marktrodach
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zu Ausgaben (Belastungen), die den Verein in Höhe von
0 - 500 DM belasten, ist die Zustimmung der engeren
Vorstandschaft (1. und 2. Vorsitzender, Kassier), von 500
DM - 3.000 DM die des Vereinsausschusses, und von
mehr als 3.000 DM die der Mitgliederversammlung
erforderlich. Diese Kompetenzen gelten auch bei
Grundstücks- an- und -verkäufen.

b)
Erster Vorsitzender:
Peetz, Heinz, Ingenieur, Marktrodach-Seibelsdorf
Zweiter Vorsitzender:
Blüchel, Reiner, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 05.09.1970 zuletzt geändert am 06.02.1988

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
a)
19.01.2006
Walter

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.12.1970.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3-6,37-39 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Peetz, Heinz, Ingenieur, Marktrodach-Seibelsdorf
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Blüchel, Reiner, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
Wahl vom 01.03.2009
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Regel, Dietmar, Marktrodach-Großvichtach, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Söllner, Volker, Marktrodach-Seibelsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2009 hat die Änderung der Punkte 3 (Einnahmen,
Ausgaben und Verwaltung), 6 (Versammlung und Geschäftsjahr) und 7 (Auflösung) der
Satzung beschlossen.
a)
19.05.2009
Forkel
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zu Ausgaben (Belastungen) bis 500,00 EUR ist die
Zustimmung der engeren Vorstandschaft (1. und 2.
Vorsitzender, Kassier), über 500,00 EUR bis 10.000,00
EUR die des Vereinsausschusses, und von mehr als
10.000,00 EUR die der Mitgliederversammlung
erforderlich. Diese Kompetenzen gelten auch bei
Grundstücksan- und -verkäufen.
a)
16.01.2014
Günther

b)
Beschluss Bl. 80-81 SB;
4b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Söllner, Volker, Marktrodach-Seibelsdorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Kestel, Kevin, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
a)
06.07.2015
Berger
5a)
Name von Amts wegen berichtigt:
FC Seibelsdorf 1921 e.V.

b)
Sitz berichtigt:
Seibelsdorf
b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Regel, Dietmar, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Kestel, Kevin, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Peetz, Jürgen, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2018 hat die Änderung der Ziffern 1. (Name, Sitz
und Zweck des Vereins), 3. (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung) sowie 7. (Auflösung)
der Satzung beschlossen.
a)
17.09.2018
Berger

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 97
ff. SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.