Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jedes der beiden Vorstandsmitglieder ist alleinvertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten und für Dienstverträge ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Bauer
Rastatt
Vorstand
Werner Heck
Rastatt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.02.1980
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 12.05.1980
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.