Handelsregister · VR 17878

Chronologischer Auszug

FC FLUGHAFEN TEMPELHOF e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FC FLUGHAFEN TEMPELHOF e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und eventuell einem dritten Vorsitzenden sowie dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Lorenz, Sascha, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Schülzky, André, Berlin

Kassenwart:

3.
Bochynek, Michael, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 15.05.1994 mit Änderung vom 21.03.1997.
a)
09.08.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 4-8
Beschluss Bl.
22-27, 31

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Kassenwart:
3. Bochynek, Michael

Änderung zu Nr. 1:
erster Vorsitzender:
Lorenz, Sascha, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 2:
zweiter Vorsitzender:
Schülzky, André, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassenwart:
4.
Schülzky, René, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2001 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und
Pflichten) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 9 (Stimmrecht und
Wählbarkeit) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und
Pflichten), § 8 (Mitgliederversammlung) und § 14
(Inkrafttreten) beschlossen.
a)
05.05.2015
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl.45,47

Beschluss
Bl.51,53

Beschluss
Bl.65/67,68
(Bl.70-77)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.