Handelsregister · VR 208

Registerinformationen

FC Eintracht Münchberg e.V. · Amtsgericht Hof

Unternehmen

Stammdaten

Firma
FC Eintracht Münchberg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Münchberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 208
Gericht
Amtsgericht Hof
Letzte Eintragung
23.05.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Kerstin Friedrich

Münchberg

Vorstand

Stefan Hofmann

Münchberg

Vorstand

Michael Gollwitzer

Münchberg

Vorstand

Marcus Möckel

Münchberg

Vorstand

Hermann Föhn

Münchberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 27.03.1920 zuletzt geändert am 19.02.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2006 hat die Änderung der §§ 22 (Vorstand) und 27 (Wahldauer, Wahlmodus) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: § 9 (Vorstand).
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2025 hat die Änderung der §§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft und Ordnungsmaßnahmen), 9 (Vorstand), 11 (Vereinsausschuss), 15 (Vereinsjugend) und 17 (Haftung) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins SC Eintracht Münchberg e.V.mit dem Sitz in Münchberg (VR 516) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17. Januar 2000 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 19. Februar 2000 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 19. Februar 2000.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.12.1954. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1ff SB Bd. IV;
  • Beschluss Bl. 37 SB;
  • Protokoll Bl. 44 ff SB;
  • Beschluss Bl. 71 ff SB; Neue Satzung Bl. 74 ff SB.
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, bis zu vier stellvertretende Vorsitzende und der Kassier. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 10.000 EUR sind Vorstandsmitglieder jeweils nur zu zweit zur Vertretung berechtigt.
  • Beschluss Bl. 109 SB; Neue Satzung Bl. 112ff SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.