Handelsregister · VR 100010

Chronologischer Auszug

FC Brome von 1919 e.V. · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FC Brome von 1919 e.V.

b)
Brome
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten der Verein
gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Im Innenverhältnis darf der 2. Vorsitzende seine
Vertretungsmacht nur bei Verhinderung des 1.
Vorsitzenden ausüben.

b)
1. Vorsitzender:
Kille, Dieter, *XX.XX.XXXX
2.Vorsitzender:
Thews, Gerhard, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 02.03.1963
zuletzt geändert am 17.02.2002
a)
26.01.2006
Daberkow

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.07.1964
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.01.2006.
2b)
Nicht mehr
2.Vorsitzender:
Thews, Gerhard, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Ferber, Lutz, Brome, *XX.XX.XXXX

Wohnort von Amts wegen hinzugesetzt und Vorstand
neu vorgetragen:
1. Vorsitzender:
Kille, Dieter, Brome, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck,
Aufgaben und Grundsätze) beschlossen. Ein neuer § 7 (Mitgliedsbeiträge) wurde eingefügt.
Die weiteren Paragraphen wurden entsprechend aufnummeriert. Weiterhin wurde die
Änderung von § 12 (vorher § 11) (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
§ 23 (Inkrafttreten) wurde redaktionell angepasst.
a)
02.12.2013
Fahldieck

b)
Neufassung der Satzung Blatt 95
- 97 der Akten

Beschluss Blatt 90 - 92 der
Akten

Fall 2
3a)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer.
Sie vertreten der Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
Im Innenverhältnis darf der 2. Vorsitzende bzw. der
Geschäftsführer seine Vertretungsmacht nur bei
Verhinderung des 1. Vorsitzenden ausüben.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Ferber, Lutz, Brome, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Thielemann, Wolfram, Brome, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 12
(Geschäftsführender Vorstand) und § 23 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
17.06.2015
Brutzer

b)
Fall 3
Satzung Blatt 114 - 116 der
Akten
4b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Thielemann, Wolfram, Brome, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Beyer, Bernd, Brome, *XX.XX.XXXX
a)
24.02.2022
Freye

b)
Fall 4
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Beendigung der Mitgliedschaft / Vereinsstrafe), § 14 (Zuständigkeit der ordentlichen
Mitgliederversammlung) und § 23 (Datenschutz) beschlossen.Die Mitgliederversammlung
vom 29.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Geschäftsführender Vorstand)
beschlossen.
a)
09.11.2022
Freye

b)
Fall 5

Satzung Blatt 149 ff der Akte
6b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Kille, Dieter, Brome, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Beyer, Bernd, Brome, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vorsitzender:
Puderbach, Harald, Brome, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Rabzew, Alexander, Brome, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dworatzek, Dirk, Brome, *XX.XX.XXXX
a)
29.10.2024
Dunkel-Waldschläger

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.