Handelsregister · HRB 192454
Chronologischer Auszug
FC Bau Stahlverlegung GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) FC Bau Stahlverlegung GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Burgemeisterstraße 82, 12099 Berlin c) Stahlverlegung und Eisenflechtung. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Hopf, Frank Gunar, *XX.XX.XXXX, Bad Münder mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen War Geschäftsführer: 2. Can, Fatih, *XX.XX.XXXX, Offenbach am Main | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 05.02.2009 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.11.2017 ist der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 85038) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz), § 4 (Stammkapital). | a) 02.01.2018 Schmidt b) Tag der ersten Eintragung: 03.03.2009 | |
| 2 | b) Die Eintragung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Hopf, Frank Gunar ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 30.04.2021 Dr. Friedemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.