Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 10-15 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 01.08.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.09.2006.
Beschluss Blatt 92,93 der Akten
Satzung Blatt 74-76 der Akten
Satzung
Satzung vom 04.05.1997 zuletzt geändert am 11.07.1998
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 12 (Mitgliederbeiträge), 14 (Organe des Vereins), 16 (Pflichten und Rechte des Vorstandes) und 23 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.