Der 1. Vorsitzende vertritt allein, der 2. zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Bei der Führung der Vereinsgeschäfte wirkt der Vereinsausschuß ständig mit. Der Abteilungsleiter Tennis als besonderer Vertreter nach § 30 BGB ist zur Abwicklungaller Rechtsgeschäfte berechtigt, die mit dem Bau und Unterhalt der Tennisanlagen im Zusammenhang stehen. Die Tätigkeit des besonderen Vertreters umfasst in finanzieller Hinsicht die Einziehung, Verwaltung und Verfügung der ausschließlich von den.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Werner Gunselmann
Altendorf
Vorstand
Stefan Brunner
Altendorf
Vorstand
Karin Beßler
Altendorf
Vorstand
Michael Schröter
Altendorf
Vorstand
Ralf Weisser
Altendorf
Vorstand
Karin Behringer
Altendorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Mitgliedern der Abteilung Tennis zu erlegenden Gelder (Spielgelder, Umlagen und Aufnahmegebühren).
Tag der ersten Eintragung: 05.02.1970. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 44 So.
Satzung vom 26.10.1969 zuletzt geändert am 29.10.1999
Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2003 hat die Änderung der §§ 4 (Vereinsstrafe), 6 (Zusammensetzung des Vorstands), 8 (Zusammensetzung des Vereinsauschusses) und 9 (Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung) der Satzung, sowie die Einfügung eines neuen § 11(Ehrenordnung), beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2012 hat die Änderung des § 8 (Vereinsausschuss) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2013 hat die Änderung der §§ 6 (Vorstand) und 8 (Vereinsausschuss) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.