Handelsregister · VR 261

Registerinformationen

FC Altendorf - Allgemeiner Sportverein e.V. - · Amtsgericht Bamberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
FC Altendorf - Allgemeiner Sportverein e.V. -
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Altendorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 261
Gericht
Amtsgericht Bamberg
Letzte Eintragung
17.08.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB

Werner Gunselmann

Altendorf

Vorstand

Stefan Brunner

Altendorf

Vorstand

Karin Beßler

Altendorf

Vorstand

Michael Schröter

Altendorf

Vorstand

Ralf Weisser

Altendorf

Vorstand

Karin Behringer

Altendorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Mitgliedern der Abteilung Tennis zu erlegenden Gelder (Spielgelder, Umlagen und Aufnahmegebühren).
  • Tag der ersten Eintragung: 05.02.1970. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 44 So.
  • Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 72-75 SB.
  • Beschluss Bl. 82 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 87-90 SB.

Satzung

  • Satzung vom 26.10.1969 zuletzt geändert am 29.10.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2003 hat die Änderung der §§ 4 (Vereinsstrafe), 6 (Zusammensetzung des Vorstands), 8 (Zusammensetzung des Vereinsauschusses) und 9 (Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung) der Satzung, sowie die Einfügung eines neuen § 11(Ehrenordnung), beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2012 hat die Änderung des § 8 (Vereinsausschuss) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2013 hat die Änderung der §§ 6 (Vorstand) und 8 (Vereinsausschuss) der Satzung beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.