Vermietung sowie Kauf und Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern sowie Beteiligungen, jedoch unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Franz Binzer
Glaubnitz
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt; Vorstand
Maik Hentsch
Hohwald
Prokurist(in)
Ronny Fleischer
Ottendorf-Okrilla
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.05.2002 zuletzt geändert am 10.10.2002
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.11.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 14 SB.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 18 EGAktG.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 16.09.2009, AZ: 532 IN 2284/09, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.11.2009, AZ: 532 IN 2284/09, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 263AktG.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 16.02.2021, AZ: 561 IN 2284/09, nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.