Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der durch Umwandlung entstehenden FRENZEL-BAU GmbH & Co. KG, die Gleisbau, Tiefbau, Hochbau und Ingenieurbau zum Gegenstand hat.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Frenzel
Freden
stets einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Beschluss Bl. 99-101, Gesellschaftsvertrag Bl. 101-108 SBd. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.01.2006.
Komplementärin in HRA 110229
Fall 9
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1997 zuletzt geändert am 24.09.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2007 hat die Änderung und vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.