Handelsregister · HRA 460355
Chronologischer Auszug
Faulhaber Baustoffe e.K. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Faulhaber Baustoffe e.K. b) Frittlingen | b) Inhaber: Faulhaber, Josef, Kaufmann und Baustoffhändler, Frittlingen Inhaber: Faulhaber, Holger, Frittlingen, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann | a) 23.01.2007 Oesterle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.01.2007. Tag der ersten Eintragung: 26.02.1975 | |
| 2 | b) Wegen Umschreibefehlers von Amts wegen gelöscht: früherer Inhaber: Faulhaber, Josef, Kaufmann und Baustoffhändler, Frittlingen | a) 27.03.2007 Vogelwaid | |||
| 3 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gewerbestrasse 1, 78665 Frittlingen | a) 12.03.2013 Nimtz | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 23.12.2013 (1 (5) IN 237/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 02.01.2014 Vogelwaid | |||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 01.03.2014 (1 (5) IN 237/13) wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. | a) 12.03.2014 Gums |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.