Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden (Stellvertretender Vorsitzender). Jeder davon ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB befreit. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR und Rechtsgeschäfte, die Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte betreffen, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Yannick Dahmann
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Michael Meisloh
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 12.10.2020 mit Änderung vom 08.11.2020.
Freitext
Satzung: AS. 43 ff.
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