Handelsregister · HRB 17395

Registerinformationen

Fashion-Logistik GmbH · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fashion-Logistik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Schönau a. Königssee
Geschäftsanschrift
Alte Königsseer Straße 32, 83471 Schönau a. Königssee

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 17395
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
09.09.2025
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Logistik, Import und Export, die Vermittlung sowie der Vertrieb, Großhandel und Einzelhandel mit Textilien und sonstigen Waren.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Bernhard Aschauer

Schönau a. Königssee

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2006.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2018 hat die Satzung neu gefasst.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Bl. 1 SB; Beschluss Bl. 1 SB;

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Adventure Modeagentur GmbH mit dem Sitz in Schönau a. Königssee (Amtsgericht Traunstein HRB 26859) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
  • Die Exchange Deutschland GmbH mit dem Sitz in Schönau a.Königssee (Amtsgericht Traunstein HRB 19560) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Traunstein vom 09.09.2025 (Az. 4 IN 239/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.