Der 1. und 2. Clubpräsident und der 1. Schatzmeister vertreten den Verein jeweils einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis zu 200,00 EUR können der 1. und der 2. Clubpräsident je allein vornehmen. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 200,00 EUR ist die schriftliche Zustimmung des Präsidiums erforderlich. Bankabhebungen können nur vom Schatzmeister in Verbindung mit dem 1. bzw. 2. Clubpräsidenten erfolgen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hubert Eisenmann
Thüngersheim
Vorstand
Jochen Junk
Thüngersheim
Vorstand
Michaela Bauer
Thüngersheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.04.1975 zuletzt geändert am 05.05.1979
Die Mitgliederversammlung vom 09.01.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 7.1 (Geschäftsführendes Präsidium).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.07.1975. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl.7 So.
Beschluss Bl. 45 R SB; Neue Satzung Bl. 40 ff SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.