Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und der Vizepräsident. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Geschäfte, die den Verein in Geldwert über 100,00 EUR (einhundert Euro) belasten und Darlehen können nur mit zustimmendem Beschluss der nach § 12 der Satzung gebildeten Gesamtvorstandschaft (Komitee) getätigt bzw. aufgenommen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Schnürer
Bad Schönborn
Vorstand
Matthias Boppel
Östringen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.06.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 29.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Eintritt der Mitglieder / Mitgliedschaft /Austritt) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.08.2006
Satzung: Sonderband 1 Blatt 17 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.