Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt Konstanz als Vorsitzenden und dem Rektor der Universität Konstanz als Stellvertreter des Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrich Burchardt
Konstanz
Vorstand
Katharina Holzinger
Konstanz
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Christina Groll
Konstanz
Alleinvertretungsberechtigt im Wirkungskreis: Führen der laufenden Geschäfte des Vereins; zu diesen zählen insbesondere die Verantwortung für das gesamte operative Geschäft des Vereins wie a) Leitung der Geschäftsstelle, b) Rechnungs- und Vertragswesen, c) Bildungsveranstaltungen, d) Marketing, e) Repräsentation sowie f) die Vorbereitung der unter § 7 Abs. 6 und § 8 Abs. 4 der Satzung genannten Aufgaben.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.11.1986 mit Änderung vom 21.05.1992.
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat am 13.03.2024 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2025 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.04.2015.