Handelsregister · VR 5456

Chronologischer Auszug

Farben für Waisenkinder e. V. · Amtsgericht Essen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Waisenkinderprojekt Libanon e. V.

b)
Essen
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Kachmar, Karim, Dorsten, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Ghazi, Naji, Northeim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 26.04.1997.
Die Mitgliederversammlung hat am 20.07.2013 beschlossen, den Sitz des Vereins von
Göttingen (bisher Amtsgericht Göttingen VR 200568 ) nach Essen zu verlegen und
entsprechend die Satzung in § 1 Nr. 2 (Sitz) zu ändern.
a)
16.10.2013
Clemens
2b)
Das Vereinsvermögen ist durch die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern
vom 02.04.2014, AZ ÖS II 3 -20106/15#3, beschlagnahmt. Durch Erlass des
Bundesministeriums des Innern vom 23.04.2014, AZ ÖS II 3 -20106/15#2, wurde das
Bundesverwaltungsamt zum Verwalter bestellt. Eingetragen auf Ersuchen des
Bundesministeriums des Innern vom 27.05.2014 und vom 27.06.2014.
a)
11.07.2014
Koormann
3b)
Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.07.2014 (6 VR 1.14) ist die
sofortige Vollziehung des Vereinsvebotes und mithin die Beschlagnahme des
Vereinsvermögens aufgehoben worden. Die Vermögensverwaltung ist damit beendet.
Eingetragen auf Ersuchen des Bundesministeriums des Inneren vom 30.07.2014 (ÖS II 2-
20106/15#3).
a)
11.08.2014
Werner
4a)
Farben für Waisenkinder e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name)
und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
16.10.2014
Koormann
5b)
Der Verein ist durch die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern vom
02.04.2014, AZ ÖSII3-20106/15#3, verboten und infolge der Unanfechtbarkeit der
Verbotsverfügung aufgelöst. Mit der Einziehung und der Abwicklung des Vereinsvermögens
ist das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, beauftragt. Eingetragen auf Ersuchen des
Bundesministeriums des Innern vom 12.09.2016 und 28.11.2016.
a)
19.12.2016
Koormann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.