Die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die Arbeitsvermittlung, und zwar insbesondere von Facharbeitern. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Holger Burmester
Pohlheim
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Pascal Markloff
Lich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ramona Dietrich
Gedern
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 40 ff. Sonderband
Blatt 60 Sonderband
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 14.2.2003 hat die Sitzverlegung von Siegen (bisher AG Siegen HRB 5227) nach Nidda und die Änderung der Firma unter entsprechender Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen.
Außerdem wurde § 12 (Bewertung und Zahlung des Abfindungsentgeltes) geändert und § 13 des Gesellschaftsvertrages (Vorteilsgewährung) ersatzlos gestrichen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
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