Handelsregister · VR 480

Chronologischer Auszug

Fanfarenzug Rot - Weiß Püttlingen-Köllerbach e. V. · Amtsgericht Völklingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fanfarenzug Rot - Weiß Püttlingen-Köllerbach e. V.

b)
Püttlingen
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorstand:
Stein, Gerald, Völklingen
Vorstand:
Stein, Erwin, Püttlingen
Vorstand:
Stein, Gertrud, Püttlingen
Vorstand:
Grewenig, Malwine, Püttlingen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.01.1979
a)
02.04.2004
Hafner

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.04.1982
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Grewenig, Malwine, Püttlingen
Nicht mehr
Vorstand:
Stein, Erwin, Püttlingen
Nicht mehr
Vorstand:
Stein, Gerald, Völklingen
Nicht mehr
Vorstand:
Stein, Gertrud, Püttlingen
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Bollinger, Iris, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Stein, Gerald, Püttlingen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Kassiererin:
Leibrock, Claudia Maria, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
a)
20.12.2016
Bosse
3a)
Der Verein wird durch den Liquidator vertreten.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Bollinger, Iris, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Stein, Gerald, Püttlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Kassiererin:
Leibrock, Claudia Maria, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Liquidator:
Bollinger, Iris, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
b)
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2022 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
Der Verein ist aufgelöst.
a)
24.01.2024
Klein

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.