Handelsregister · VR 331422

Chronologischer Auszug

Fanfarenzug Hendsemer Herolde e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fanfarenzug Hendsemer Herolde e.V.

b)
Heidelberg
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) ist der 1. Vorsitzende, der
2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister, der
Vergnügungswart und der Jugendwart. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Für die Vertretung bestehen folgende Beschränkungen:
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 1.000.-- DM belasten, sind sowohl der 1.
Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende allein
ermächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften,
die den Verein mit mehr als 2.000.-- DM belasten, und
für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung
des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge wird
die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern
eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Philipp, Marco, Beamter, Heidelberg
2. Vorsitzende:
Brandel, Elke, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Philipp, Hebert, Bankangestellter, Heidelberg
Jugendwart:
Neureither, Ute, Hausfrau, Heidelberg
Schriftführerin:
Eichler, Elke, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Vergnügungswartin:
Sauer, Beate, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 05.08.1985 in der Neufassung vom 14.11.2007.
a)
14.02.2014
Trost

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
04.11.1985
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) ist der 1. Vorsitzende, der
2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister, der
Vergnügungswart und der Jugendwart. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Für die Vertretung bestehen folgende Beschränkungen:
Verfügungsberechtigt für die Bankkonten des Vereins
sind nur der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der
Schatzmeister, der Schriftführer und der Jugendwart.
Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des
Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Bestellt als
Schriftführerin:
Baumann, Gabi, Sandhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vergnügungswart:
Fels, Pia, Edingen-Neckarhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vergnügungswartin:
Sauer, Beate, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Eichler, Elke, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand) und § 9 (Vereinsausschuss) beschlossen.
a)
29.08.2014
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 33-39
3b)
Nicht mehr
Schriftführerin:
Baumann, Gabi, Sandhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vergnügungswart:
Fels, Pia, Edingen-Neckarhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vergnügungswart:
Becker, Carina, Lampertheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Eichler, Elke, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Zweck),
§ 2 (Name, Sitz), § 8 (Vorstand) und § 16 (Vereinsauflösung) beschlossen.
a)
21.04.2023
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 54-57

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.