Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer, der Zeugwart und der 1. Tambourmajor. Der 1. Vorsitzende oder der Stellvertreter vertreten jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Tag der ersten Eintragung: 03.09.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 767 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 11.05.2006.
Satzung
Satzung vom 27.07.1986 zuletzt geändert am 04.09.1987
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