Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden mit je Alleinvertretungsrecht. Zum Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundvermögen oder zum Erwerb sonstigen Vereinseigentums im Wert von mehr als 1.000,00 DM sowie zur Aufnahme von Krediten ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alfred Seewald
Osterburken
Vorstand
Klaus Herbert Stang
Osterburken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.10.1982 mit Änderung vom 06.04.1984 und 19.11.2010.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 21.05.1984
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.